Goerdeler Platz 7 - Blaues Kreuz Ludwigshafen e.V.

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Betreutes Wohnen
Wichtige Mitteilung

Das Betreute Wohnen wird zum 31.12.2017 beendet

Der Verein Blaues Kreuz Ludwigshafen e.V. bietet bedürftigen
alkohol-, medikamenten-, und mehrfachabhängigen Suchtkranken
sowie deren Angehörigen fachkundige Beratung und Lebenshilfe an.

Im Betreuten Wohnen ist Manfred Kreis, Diplom-Pädagoge mit einer Vollzeitstelle als Betreuer tätig.

Bürozeiten:
Montag, Dienstag und Freitag:       10:00 - 11:00 Uhr
Mittwoch:                                    15:00 - 16:00 Uhr                             
Telefon:  0621 - 59 28 47 08
Telefax:  0621 - 59 28 48 01
E-Mail:    WG.BlauesKreuz.LU@Kabelmail.de

Platzzahl:
Es stehen derzeit 13 Betreuungsplätze in 2 betreuten Wohngemeinschaften zur Verfügung.
Davon 9 Plätze in der betreuten Wohngemeinschaft Goerdelerplatz 7,
sowie 4 Plätze in der betreuten Außenwohngemeinschaft
Ifflandstraße 7.
Zusätzlich können bis zu 3 allein Wohnende nach 

WG-Auszug betreut werden.


Indikation und Betreuungsdauer:

Das Betreuungsangebot wendet sich an alkohol-, medikamenten- und mehrfachabhängige Menschen beiderlei Geschlechts, die regulär eine Entwöhnungsbehandlung abgeschlossen haben.
Die Dauer der Betreuung ist abhängig vom individuellen Hilfeplan (IHP) unterschiedlich, sie sollte möglichst drei Jahre nicht überschreiten
Eine Fortsetzung ist möglich, solange ein Bedarf besteht. Eventuell wird die Maßnahme übergeleitet in ambulante Einzelbetreuung
( Wohnen mit Assistenz ).

FLYER

Aufnahme:
Die Aufnahme wird vorbehaltlich der Zusage des Kostenträgers nach einem ausführlichen Vorstellungsgespräch und einer Vorstellung in der Betreuten Wohngemeinschaft etwa 4 - 6 Wochen vor Aufnahmetermin entschieden.

Zur Aufnahme werden folgende Unterlagen benötigt:

  • schriftliche Aufnahmeanfrage mit Darstellung der zukünftigen Lebensplanung einschließlich beruflicher Perspektiven.

  • tabellarischer Lebenslauf mit Beschreibung der Entwicklung der Suchterkrankung sowie anderer Erkrankung. Dazu eventuell Angaben zur Schuldensituation und Straffälligkeit.

  • ausgefüllten Mantelbogen des Integrierten Hilfeplans sowie Fachärztliches Gutachten über die Notwendigkeit des Betreuten Wohnens.

  • Zustimmung vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz gem. § 53 SGB XII i. V. m. § 2 Abs. 1 SGB IX sowie § 53 SGB X


Nach Eingang der Unterlagen wird ein Aufnahmegespräch vereinbart.
Im Anschluss an das Gespräch wird das weitere Vorgehen festgelegt.

 
Aktualisiert am
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